Jeder Kirchenchor erneuert aus verschiedenen Gründen von Zeit zu Zeit den Wortlaut und die Paragraphen seiner Statuten: Neuer Vereinsname, veränderte Bedürfnisse unzeitgemässe, überholte Formulierungen in den bestehenden Statuten, usw.
Aus diesem Grund werden beim KMV Basel immer wieder wegleitende Muster-Statuten angefordert. Dazu ist zu sagen, dass es solche nicht gibt, denn: Jeder Chor hat seine eigene Vergangenheit, seine eigenen Vorgaben und Befindlichkeiten.Wir haben aber den Versuch unternommen, entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen und tun dies im Sinne einer Hilfeleistung und nicht zuletzt auch deshalb, weil der KMV Basel an der Formulierung einzelner Paragraphen direkt interessiert ist.