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News

Beitritt von einzelnen Kirchenchören zum KMV Bistum Basel

Überarbeitete Statuten des KMV Bistum Basel

In der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. Oktober 2016 in Olten haben die Delegierten einstimmig diverse Anpassungen unserer Statuten gutgeheissen. Uns ist es sehr wichtig, dass einzelne Kirchenchöre, die bei Sistierung oder Auflösung des übergeordneten Verbandes weiterhin gerne einem Verband angeschlossen sein möchten, die Möglichkeit haben, sich direkt unserem Bistumsverband anzuschliessen. Daraus resultiert, dass einzelne Kirchenchöre bei Abstimmungen an der Generalversammlung des KMV Bistum Basel je ½ Stimme haben (§ 20 der Statuten). Wir sind sehr glücklich über diese Lösung. Der Mitgliederbeitrag beträgt pro Sänger/in und Jahr wie bis anhin 70 Rappen, wobei in naher Zukunft wegen der Neuschaffung der drei Regionalkirchenmusikstellen wohl Anpassungen vorzunehmen sind. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Aufnahmeprozedere mit unserem Sekretär, Herrn Simon Haefely, Weihermattstr. 16, 4717 Mümliswil, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., in Verbindung.Die überarbeiteten Statuten können Sie auf unserer Website www.kirchenmusikverband.ch unter der Rubrik Statuten, einsehen.